Die Nutzung dieser Lernplattform ist ausnahmslos
innerhalb der Arbeitszeit vorgesehen. Werden neue Kurse
freigeschaltet, müssen diese am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit absolviert
werden. Sollte dies auf Grund des momentanen Arbeitsaufkommens nicht möglich
sein, organisiert der zuständige Abteilungsleiter die dafür nötigen zeitlichen
Ressourcen.
Es besteht daher nur Anspruch auf bezahlte Schulungsstunden
wenn diese ausdrücklich vom zuständigen Abteilungsleiter außerhalb der
Arbeitszeit angewiesen werden.