• Die Nutzung dieser Lernplattform ist ausnahmslos innerhalb der Arbeitszeit vorgesehen. Werden neue Kurse freigeschaltet, müssen diese am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit absolviert werden. Sollte dies auf Grund des momentanen Arbeitsaufkommens nicht möglich sein, organisiert der zuständige Abteilungsleiter die dafür nötigen zeitlichen Ressourcen.

      Es besteht daher nur Anspruch auf bezahlte Schulungsstunden wenn diese ausdrücklich vom zuständigen Abteilungsleiter außerhalb der Arbeitszeit angewiesen werden.